AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich von Bestellungen und Verkäufen

  1. Wir verkaufen und liefern ausschließlich an Gewerbetreibende der Lebensmittelbranche sowie gewerbliche Großverbraucher. Die von uns angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt.
  2. Auf Anfrage hat der Kunde uns Nachweise zu seinem/ihrem Unternehmen bereit zu stellen. Dies kann durch die Vorlage der amtsbestätigten Gewerbeanmeldung geschehen. Ggf. wird eine Originalquittung oder Bescheinigung des Finanzamtes, der Industrie- u. Handelskammer oder einer gleichgearteten Institution angefragt. Kunden mit Unternehmenssitz außerhalb von Deutschland sind dazu verpflichtet die Umsatzsteuernummer anzugeben und durch einen offiziellen Beleg zu bestätigen. Änderungen zur Firma, die im alltäglichen Austausch wichtig sind (z.B. Umsatzsteuernummer, Adresse) sind vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  3. Wenn nicht anders vereinbart, gelten für unsere sämtliche Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. In keinem Fall soll unser Schweigen zu den Geschäftsbedingungen des Kunden oder die Entgegennahme der Zahlung eine Zustimmung bedeuten. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, so muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. In diesem Fall bleibt es uns überlassen Aufträge vom Kunden abzulehnen, ohne dass uns gegenüber Ansprüchen irgendwelcher Art erhoben werden können. 
  4. Uns bleibt es überlassen aus wichtigem Grund, insbesondere in folgenden Fällen, die Bestellung und damit einhergehende Lieferung zu unterlassen, wenn:
         a) mehr als zwei Rechnungen offen (= gar nicht oder nur teilweise beglichen) und überfällig sind
         b) das Zahlungsverhalten nicht mit unseren Zahlungskonditionen vereinbar ist
         c) der Kunde sich, gleich auf welche Weise, an eine Einkaufskooperation, einem Einkaufskontor oder einer ähnlichen Einkaufsvereinigung (im Folgenden auch: Organisation) anschließt oder mit einer solchen Organisation zusammen arbeitet, die für uns als direkte Konkurrenz gilt oder mit welcher wir schon in einer vertraglichen Lieferbeziehungen stehen;
  5. Sollte der Kunde durch Antrag auf Eröffnung durch sich selbst oder eines Dritten in ein Insolvenzverfahren verwickelt werden, so hat uns der Kunde darüber zu informieren. In diesem Fall bleibt es uns überlassen Bestellungen zu bearbeiten oder abzulehnen.  

§ 2 Preise und Mengen

  1. Unser schriftliches und mündliches Warenangebot ist hinsichtlich der Preise und Mengen freibleibend und unverbindlich.
  2. Die in unserem Onlineshop oder mündlich genannten Preise sind Nettopreise in Euro ohne Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Pfand und Frachtkosten.  
  3. Im Zustellgeschäft gelten folgende Mindestabnahmemengen für Tiefkühl-, Kühl, und/oder Trockensortiment: Der Mindestbestellwert beträgt netto 900,00 € pro Lieferung. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichung der Mindestbestellmenge die Bestellung nicht auszuführen oder sie nur dann auszuführen, wenn der Kunde die damit verbundenen Transportkosten zu tragen bereit ist.

§ 3 Angebot und Abschluss 

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. In diesem Fall gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt nach Rechnungsstellung durch uns zustande und wird somit rechtsgültig. 

§ 4 Zahlung, Auskünfte 

  1. Rechnungen sind gemäß dem angegebenen Zahlungsziel auf jeder Rechnung fällig. Übliche Zahlungsweise ist die Überweisung auf das genannte Konto in der Fußzeile jeder Rechnung. Die Zahlung der Rechnung in Bar ist auch möglich und erfolgt bei Auslieferung ohne Abzug gegen Abgabe der Ware. Sollte die Ware von einem Logistikpartner ausgeliefert werden, fallen 2% Bearbeitungsgebühr an.  
  2. Bei Banküberweisung durch den Kunden muss die Zahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgen. Können wir innerhalb dieser Zahlungsfrist keinen Zahlungseingang feststellen, tritt ein Tag nach Überschreiten der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein, es sei denn, der Kunde hat die Überschreitung nicht zu vertreten. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Kunden von dann an auf Vorkasse oder eine andere Zahlungsweise zu verweisen.
  3. Bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden werden fällige Rechnungen durch Abbuchung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren beglichen. Wird die Lastschrift nicht eingelöst (z.B. aufgrund von ungenügender Deckung auf dem Konto), tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug am Fälligkeitstag ein. Alle in diesem Zusammenhang durch die Rückgabe der Lastschrift verursachten Gebühren und Kosten sind vom Kunden zu ersetzen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Kunden von dann an auf Vorkasse oder eine andere Zahlungsweise zu verweisen. Gleiches gilt, wenn eine Vereinbarung über ein Lastschriftverfahren fehlt. § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 gelten entsprechend.
  4. Wechsel oder Schecks nehmen wir nur nach schriftlicher Vereinbarung und immer nur zahlungshalber an.
  5. In jedem Verzugsfall bleibt es uns überlassen Mahngebühren zu erheben.  Darüber hinaus können im Verzugsfall weitere Lieferungen gesperrt werden. 
  6. Wenn Umstände über den Käufer bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und dann an auf Vorkasse oder eine andere Zahlungsweise zu verweisen oder eine Leistungsverweigerung auszusprechen.
  7. Der Käufer darf offene Forderungen an uns nur mit schriftlicher Zustimmung an andere/Dritte abtreten.
  8. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eines Gegenanspruches aus einem anderen Vertragsverhältnis ist der Käufer insgesamt nicht berechtigt.

§ 5 Beschaffenheit der Ware 

  1. Konstruktions- und/oder Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden für den vertragsgemäßen Verwendungszweck zumutbar sind. 
  2. Milchprodukte können je nach Produktart eine Haltbarkeit zwischen 15 – 30 Tage nach Lieferung beim Kunden aufweisen und können Sie somit nicht beanstandet werden.  
  3. Fleisch- und Wurstwaren können je nach Produktart eine Haltbarkeit zwischen 25 – 45 Tage nach Lieferung beim Kunden aufweisen und können Sie somit nicht beanstandet werden.
  4. Geräucherte oder gesalzene Fischprodukte können je nach Produktart eine Haltbarkeit zwischen 25 – 45 Tage nach Lieferung beim Kunden aufweisen und können Sie somit nicht beanstandet werden.
  5. Produktabbildungen dienen nur zur Information und können vom tatsächlichen Produkt in Farbe, Design und äußerlichen Aussehen abweichen. 

§ 6 Beanstandungen/Reklamationen

  1. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Beschaffenheit, Anders- oder Falschlieferungen, Menge, Gewicht oder Berechnung zu prüfen und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich - per Email an ks@ibf-trade.de oder per Fax +49 7162 704050 8 -  i.S.d. § 377 HGB geltend gemacht werden. Hierzu ist der Reklamationsschein zu nutzen, der jeder ausgestellten Rechnung beiliegt. 
  2. Bei Abholung der Ware ist diese sofort zu untersuchen, und erkennbare Mängel sind sofort geltend zu machen. 
  3. Ansprüche des Abnehmers sind nicht gültig, wenn die Ware nach Erhalt unsachgemäß verändert, behandelt, gelagert, be- oder verarbeitet wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die geltend gemachten Mängel nicht darauf beruhen.
  4. Die Einreichung einer gültigen Reklamation wird so schnell wie möglich bearbeitet. 
  5. Zur Entschädigung wird entweder eine Gutschrift ausgestellt oder eine Warenrücknahme beauftragt.  Eine Warenrücknahme erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit der Geschäftsführung oder der von uns ermächtigten Mitarbeiter. 

§ 7 Warenlieferung

  1. Warenanlieferungen werden nach einem von uns ausgewählten festgelegten Tourenplan ausgeführt. Dieser Plan kann von uns den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden. Individuelle Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. 
  2. Die Verpflichtung zur Lieferung unsererseits steht unter dem Vorbehalt, dass unsere Zuliefere rechtzeitig und richtig liefern, sofern die die IBF GmbH die nicht rechtzeitige bzw. nicht richtige Belieferung durch den Zulieferer schuldhaft verursacht hat.
  3. Wenn wir aus Gründen höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu beeinflussender und zu vertretender Ereignisse (z.B. behördliche Verfügungen, Wegfall von Ein- oder Ausfuhrmöglichkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Überschwemmungen, Feuer, Diebstahl) zeitweilig oder andauernd nicht vertragsgerecht liefern kann, ist diese für die Dauer und im Umfang der Einwirkung solcher Ereignisse von seiner Lieferverpflichtung entbunden und auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Schadenersatz oder sonstige Ansprüche zustehen. 
  4. Das gilt auch, wenn diese Umstände bei dem Zulieferer eintreten. In diesem Fall teilen wir dem Käufer Beginn und Ende derartiger Hindernisse mit. Der Käufer kann uns auffordern, sich binnen angemessener Zeit darüber zu erklären, ob er aufgrund des Hindernisses vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. 
  5. Die Anlieferung erfolgt unter Verwendung von Transporthilfsmitteln, wie Paletten/Rollbehältern/Kisten usw., die grundsätzlich dem Tauschverkehr unterliegen. Gelieferte Transporthilfsmittel werden mit dem festgesetzten Pfandbetrag zzgl. der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer belastet und bei Rückgabe gutgeschrieben. Die Kunden sind verpflichtet, die Ware in den Transporthilfsmitteln in Empfang zu nehmen, die Transporthilfsmittel pfleglich zu behandeln und entleert und gereinigt bei der nächsten Ablieferung zurückzugeben.
  6. Über jede Lieferung hat der Kunde auf Verlangen eine Empfangsbestätigung zu unterzeichnen.
  7. Teillieferungen sind zulässig. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde diese bei der Bestellung ausdrücklich ausgeschlossen hat oder wenn offensichtlich ist, dass die Teillieferung dem Kunden nicht zugemutet werden kann.
  8. Bestellungen verpflichten den Käufer zur Abnahme und Bezahlung der Ware. Verweigert ein Käufer zu Unrecht die Abnahme und Bezahlung der Ware, so hat er den dadurch entstehenden Schaden pauschal mit 50 % des vereinbarten Nettopreises der betroffenen Waren zu ersetzen. 
Ausnahme besteht dann, wenn der Käufer nachweist, dass er die Nichtabnahme nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche und sonstiger Ansprüche durch uns wird durch diese Klausel nicht ausgeschlossen. Die Pauschalen werden angerechnet.
  9. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die bestellte Ware an die vom Käufer angegebene Lieferadresse (Bordsteinkante bzw. sofern vorhanden: Rampe) geliefert, ohne dass hierdurch eine Bringschuld begründet wird. Versandweg und Versandmittel sind der Wahl des Lieferanten überlassen,


§ 8 Rückgabe von Leergut und Transporthilfsmitteln

  1. Gelieferte Transporthilfsmittel sowie Mehrweggegenstände (Flaschen, Dosen, usw.) werden mit dem festgesetzten Pfandbetrag zzgl. der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer belastet und bei Rückgabe durch den Kunden gutgeschrieben. Die Kunden sind verpflichtet, die Ware in den Transporthilfsmitteln in Empfang zu nehmen, die Transporthilfsmittel pfleglich zu behandeln und entleert und gereinigt bei der nächsten Ablieferung zurückzugeben.
  2. Leergutrücknahme 
    1. Für Lieferungn, die direkt durch eigene Fahrzeuge geätgit werden: Leergut wird von uns nur in dem Umfang zurückgenommen, wie bei uns Vollgut gekauft worden ist, darüber hinaus nur, soweit wir aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zur Rücknahme von Mehrmengen verpflichtet sind.
    2. Für Lieferungen über indirekte Transportunternehmen (wie Nagel oder Dachser): Leergut wird nach Vereinbarung von uns in dem Umfang zurück genommen, wie bei uns Vollgut gekauft und dann wann eine Abholung transport-technisch sinnvoll und möglich ist. D.h. Leergut wird beim Kunden angesammelt und bei sinnvoller Menge von einem durch uns beauftragten Transportunternehmen abgeholt. Gutschriften werden nach Erhalt des Leerguts erstellt. 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei der Hingabe von Schecks durch den Kunden bleibt unser vorbehaltenes Eigentum bis zur Bareinlösung bestehen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die unter unserem Eigentum stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern.

§ 10 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen für alle Schäden, die nicht an der gekauften Ware selbst entstanden sind, wenn kein Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, von schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder der Verursachung eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten im Sinne des vorstehenden Satzes sind solche Verpflichtungen zu verstehen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertag nach Inhalt und Zweck gerade gewähren soll, ferner solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

§ 11 Datenverarbeitung und Vertraulichkeit

  1. Unsere Preise und unsere Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln. Es ist ausdrücklich untersagt Daten auf der Seite, über Produkte oder Login Daten an Dritte weiterzugeben.
  2. Mit Auftragserteilung stimmen Sie der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der zur Auftragsdurchführung, Rechnungsstellung, technischen Support sowie zur Performance-Analyse benötigten Firmenprofildaten und Nutzungsprofile und der damit verbundenen personenbezogenen Daten zu.
  3. Eine Weitergabe an mit dem Vertragszweck nicht befasste Dritte erfolgt nicht.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort für alle Vertragsverpflichtungen des Käufers und Verkäufers ist der Sitz des Verkäufers.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsabstimmungen nicht berührt.

 

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